Rechtliches
Stand: 20.07.2026
Diese Bedingungen gelten für Vorträge, Workshops, Trainings und Lizenzen für Unternehmen. Für die Nutzung der App gelten die AGB App.
femCycle GmbH
Willy-Brandt-Allee 31a, 23554 Lübeck
Geschäftsführerinnen: Carina Seliger, Mahja Sarschar
E-Mail: info@femcycleapp.com
(1) Die femCycle GmbH (im Folgenden „Anbieter“) bietet für Unternehmenskunden Vorträge und Workshops zur Vermittlung von insbesondere Zykluswissen für Mitarbeitende und Führungskräfte an (im Folgenden „Workshops“). Die Workshops können je nach Vereinbarung vor Ort in den Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten oder online durchgeführt werden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Angebotsstellung, Buchung und Durchführung der Workshops im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunden. Sie gelten ausschließlich im B2B-Bereich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Soweit der Anbieter gesonderte Dokumente (z.B. Leistungsbeschreibungen, Datenschutzhinweise, Bestellformulare) bereitstellt, sind diese – soweit im Angebot oder in diesen AGB darauf Bezug genommen wird – integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(1) Vertragsgegenstand ist die Konzeption, Organisation und Durchführung von Workshops zur Vermittlung von Zykluswissen, insbesondere zu zyklusbedingten Zusammenhängen, gesundheitlichen Grundlagen sowie deren Bedeutung für Arbeitsalltag, Führung und Zusammenarbeit. Die Workshops richten sich an Mitarbeitende und Führungskräfte des Kunden.
(2) Der konkrete Leistungsumfang (Inhalte, Ziele, Dauer, Teilnehmerzahl, Durchführungsform vor Ort oder online, Sprache, Materialien, ggf. Follow-up-Leistungen) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters und den hierzu getroffenen Individualvereinbarungen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Ablauf, einzelne Inhalte und Methoden der Workshops nach eigenem fachlichen Ermessen anzupassen, soweit hierdurch der vereinbarte Gesamtcharakter und Zweck des Workshops gewahrt bleibt und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
(1) Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), das insbesondere Angaben zu Inhalten, Terminen bzw. Zeitfenstern, Durchführungsform, Vergütung sowie etwaigen Nebenleistungen enthält.
(2) Der Vertrag über die Durchführung des Workshops kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist in Textform annimmt. Geht dem Anbieter innerhalb der Frist keine Annahmeerklärung zu, ist der Anbieter an das Angebot nicht mehr gebunden.
(3) Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Bestellbestätigungen oder Einzelvereinbarungen gehen diesen AGB im Zweifel vor.
(1) Workshops finden entweder in den Räumlichkeiten des Kunden, in vom Kunden bereitgestellten oder von den Parteien gemeinsam ausgewählten externen Räumen oder online über gängige Videokonferenz- oder Kollaborationstools statt, jeweils nach vorheriger Absprache.
(2) Bei Vor-Ort-Workshops ist der Kunde für die Bereitstellung geeigneter Räume, der Grundausstattung (z.B. Bestuhlung, Stromversorgung, ggf. Präsentationstechnik) sowie für die Einhaltung etwaiger Hausordnungen verantwortlich. Besonderheiten (z.B. spezifische technische Anforderungen) werden im Angebot festgehalten.
(3) Bei Online-Workshops stellt der Anbieter die notwendige Konferenz- bzw. Plattformlösung oder nutzt eine mit dem Kunden abgestimmte Plattform. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Teilnehmenden über die erforderliche Hard- und Software sowie über eine stabile Internetverbindung verfügen.
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Vorbereitung und Durchführung des Workshops erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung (z.B. Zielgruppe, Vorkenntnisse, besondere Rahmenbedingungen im Unternehmen).
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für organisatorische und inhaltliche Abstimmungen und stellt sicher, dass dieser während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.
(3) Der Kunde sorgt dafür, dass arbeitsrechtliche und betriebliche Vorgaben (z.B. Freistellung der Teilnehmenden, Arbeitszeitregelungen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats) eingehalten werden. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Kunden.
(4) Der Kunde trägt im Rahmen seiner arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht dafür Sorge, dass im Zusammenhang mit den Workshops ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld gewährleistet ist. Er wirkt insbesondere darauf hin, dass Teilnehmende vertrauliche oder sensible persönliche Informationen, die andere Personen im Workshop offenlegen (insbesondere zu Gesundheit, Zyklus, Lebenssituation oder persönlichen Erfahrungen), nicht zum Anlass von Benachteiligungen, Schikanen oder sonstigen Formen von Mobbing machen. Der Kunde informiert die Teilnehmenden vor Beginn des Workshops über diese Grundsätze und etwaige interne Richtlinien (z.B. Anti-Mobbing-, Gleichbehandlungs- oder Compliance-Richtlinien).
(1) Die Vergütung des Anbieters ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Vergütungen verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Reise- und Übernachtungskosten der Referentinnen und Referenten sowie angemessene Spesen des Anbieters sind bei Vor-Ort-Workshops zusätzlich zu vergüten, soweit dies im Angebot ausgewiesen ist.
(4) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
(1) Der Kunde kann bestätigte Workshop-Termine nach Maßgabe der folgenden Regelungen stornieren oder umbuchen. Maßgeblich für die Fristen ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.
(2) Erfolgt eine Stornierung des Workshops durch den Kunden,
(3) Unabhängig von den vorstehenden Stornopauschalen ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter sämtliche tatsächlich angefallenen, nachweisbaren Reise- und Übernachtungskosten der für den Workshop vorgesehenen Referentinnen und Referenten zu erstatten, soweit diese im Vertrauen auf die Durchführung des Workshops auf Grundlage des geschlossenen Vertrages bereits verbindlich gebucht wurden und nicht mehr kostenfrei oder nur gegen Teilkosten stornierbar sind. Der Anbieter ist verpflichtet, die Reisen und Übernachtungen nach Zugang der Stornierungserklärung des Kunden unverzüglich schadensmindernd zu stornieren oder umzubuchen, soweit dies zumutbar ist. Etwaige Rückerstattungen oder Gutschriften sind auf die zu erstattenden Kosten anzurechnen.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit es um die pauschalierten Stornogebühren nach Absatz 2 geht. Für die nach Absatz 3 zu ersetzenden tatsächlich angefallenen Reise- und Übernachtungskosten beschränkt sich der Kunde auf den Einwand, dass diese nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind oder hätten vermieden werden können.
(5) Umbuchungswünsche auf einen anderen Termin bedürfen der Zustimmung des Anbieters. Soweit durch die Umbuchung zusätzlicher Aufwand oder Kosten (einschließlich Umbuchungs- oder Stornokosten für Reisen und Übernachtungen der Referentinnen und Referenten) entstehen, können diese dem Kunden nach vorheriger Abstimmung in Rechnung gestellt werden.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Workshops aus wichtigem Grund abzusagen, zu unterbrechen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Erkrankung oder sonstigem Ausfall von Referentinnen und Referenten, nicht von ihm zu vertretenden Ausfällen oder Störungen von Veranstaltungsräumen oder IT-/Kommunikationsinfrastruktur, Fällen höherer Gewalt im Sinne von § 14 sowie sonstigen Ereignissen, die die Durchführung zum vereinbarten Zeitpunkt unzumutbar erschweren oder unmöglich machen.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über eine Absage oder Verschiebung unverzüglich informieren und dem Kunden – soweit möglich – bis zu zwei zumutbare Ersatztermine vorschlagen. Der Kunde darf einen zumutbaren Ersatztermin nur aus wichtigem Grund ablehnen. Kommt eine Einigung über einen Ersatztermin nicht zustande, werden bereits gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.
(3) Mit der Annahme eines Ersatztermins durch den Kunden gelten sämtliche vertraglichen Regelungen, insbesondere zu Vergütung, Stornierung und Umbuchung, unverändert fort. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen der Absage oder Verschiebung, insbesondere auf Ersatz eigener Reise- und Übernachtungskosten oder sonstiger Aufwendungen, sind – vorbehaltlich § 11 – ausgeschlossen.
(4) Soweit der Anbieter die Absage oder Verschiebung nicht zu vertreten hat, ist seine Haftung auf die Erstattung bereits gezahlter Vergütungen gemäß Absatz 2 beschränkt. Im Übrigen richtet sich eine etwaige Haftung des Anbieters ausschließlich nach § 11.
(1) Die Inhalte der Workshops dienen der Wissensvermittlung zu Zyklus- und Gesundheitsthemen sowie deren Bedeutung für Arbeitsleben, Führung, Zusammenarbeit und betriebliche Rahmenbedingungen. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.
(2) Die Workshops stellen insbesondere keine medizinische oder psychotherapeutische Beratung, Diagnose oder Behandlung dar und ersetzen nicht den Besuch bei Ärztinnen, Ärzten oder anderen Heilberufen. Entscheidungen zu medizinischen Fragestellungen sind allein von den Teilnehmenden mit entsprechend qualifizierten Fachpersonen zu treffen.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für individuelle gesundheitliche Entscheidungen der Teilnehmenden, die auf Basis von Workshop-Inhalten getroffen werden.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, bereitgestellte Unterlagen, Präsentationen und Materialien ausschließlich zum internen Gebrauch im Unternehmen und nur im Zusammenhang mit den gebuchten Workshops zu nutzen.
(2) Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Unterlagen, insbesondere ihre Weitergabe an Dritte oder Nutzung in eigenständigen Schulungsformaten des Kunden, ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(3) Rechte an Marken, Logos, Konzepten, didaktischen Designs und sonstigem geistigen Eigentum verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Datenverluste, ist im Rahmen von Absatz 2 auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
(4) Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, soweit nicht gesetzliche Verpflichtungen eine Offenlegung erfordern.
(2) Soweit im Rahmen der Workshops personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den vom Anbieter bereitgestellten Datenschutzhinweisen bzw. etwaigen gesonderten Vereinbarungen (z.B. Auftragsverarbeitungsvertrag).
(3) Den Parteien ist bewusst, dass in den Workshops persönliche und zum Teil besonders sensible Themen (z.B. zu gesundheitlichen, zyklusbezogenen oder privaten Lebensumständen) angesprochen werden können. Der Anbieter gewährleistet einen vertraulichen Rahmen und verpflichtet seine Referentinnen und Referenten zur Verschwiegenheit über personenbezogene Inhalte aus den Workshops. Der Kunde stellt sicher, dass auch seine Mitarbeitenden die in den Workshops über andere Personen gewonnenen Informationen vertraulich behandeln und diese weder betrieblich noch privat zu Zwecken der Benachteiligung, Bloßstellung oder sonstigen Herabwürdigung nutzen.
(1) Das Vertragsverhältnis entsteht mit Vertragsschluss gemäß § 3 und endet mit vollständiger Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Ausgleich aller Zahlungsansprüche.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei schwerwiegend gegen diese AGB oder gesetzliche Bestimmungen verstößt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.
(3) Anlagen und ergänzende Dokumente (z.B. Leistungsbeschreibungen, Datenschutzhinweise, etwaige Auftragsverarbeitungsverträge), auf die in diesen AGB Bezug genommen wird, sind Bestandteil des Vertrages.
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Schreib uns an info@femcycleapp.com
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